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Mittels der DATEV Schnittstelle kann der Steuerberater Ihre Buchführungsdaten importieren.
Natürlich ist es noch einfacher, wenn Sie dem Steuerberater den Zugriff auf Ihre Online-Buchungsdaten ermöglichen.
Wie dies geht erfahren Sie hier [Link zu RightManagement].
GDPdU bedeutet "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen".
Auf Basis dieses Exports kann die Betriebsprüfung vom Finanzamt die Buchführungsdaten analysieren.
Was für Analysen damit möglich sind, erfahren Sie hier [Link zu DataAnalysis].
Sie sind verpflichtet, diese Daten dem Betriebsprüfer zur Verfügung zu stellen.
Mit dem GDPdU-Export erfüllen Sie diese Vorgabe.
MOSS bedeutet "Mini-One-Stop-Shop"
Ab dem 1. Januar 2015 liegt der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.
Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen künftig einheitlich nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort.
Weiterführende Informationen hier